Für Geschäftskunden
Preisdefinitionen / Dienstleistungen
Stand: 11. September 2026
Diese Basispreise gelten für gesondert beauftragte Dienstleistungen, soweit sie bei Auftragserteilung vereinbart wurden. Individuelle Angebote gehen vor. Bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung dieser Übersicht nicht geändert.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Arbeits- und Projektzeit | 75,00 € je Stunde |
| Anfahrt / Vor-Ort-Einsatz Arbeitszeit wird gesondert berechnet. | 80,00 € je vereinbarter Anfahrt |
| Weitere notwendige Anfahrt | 80,00 € je vereinbarter Anfahrt |
| Dringlichkeits- / Same-Day-Pauschale | 100,00 € je vereinbartem Einsatz |
| Hardware, Lizenzen, Software und Fremdkosten | Nach Angebot und vorheriger Freigabe |
Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf die genannten Preise wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Arbeitszeit und Anfahrt
Stundenleistungen werden nach dokumentiertem tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Anfahrtspauschalen werden vorab vereinbart. Fahrzeit wird bei diesen Pauschalen nicht zusätzlich als Arbeitszeit berechnet. Weitere Einsätze sind vorab abzustimmen. Einsätze zur Behebung eines von uns zu vertretenden Mangels werden nicht zusätzlich berechnet.
Dringlichkeit / Same-Day
Bei ausdrücklich als dringend, kurzfristig oder am selben Tag auszuführenden Leistungen kann eine Dringlichkeitspauschale von 100,00 € je Einsatz berechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber der dringlichen Ausführung und der Pauschale vor Beginn der Leistung zugestimmt hat. Die Pauschale kommt zur vereinbarten Arbeitszeit und gegebenenfalls Anfahrt hinzu.
Zahlungsbedingungen
Standard: binnen 14 Werktagen nach Rechnungserhalt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Ausdrücklich vereinbarte Dringlichkeits- / Same-Day-Leistungen: binnen fünf Werktagen nach Rechnungserhalt. Die verkürzte Zahlungsfrist gilt nur, wenn die Dringlichkeits- / Same-Day-Ausführung und diese Zahlungsfrist vor Beginn mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
Werktage für diese Fristen sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Die Frist beginnt am Tag nach Rechnungserhalt. Gesetzliche Voraussetzungen der Fälligkeit bleiben unberührt.
Anzahlungen und Zusatzaufwand
Anzahlungen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden. Änderungen außerhalb des beauftragten Umfangs und zusätzliche Kosten werden vor Ausführung abgestimmt. Für Abonnements gelten die gesondert vereinbarten Tarif- und Zahlungsbedingungen.
