Gastro 2 Success
Rechtliches & Bedingungen
Stand: 11. September 2026
Impressum
Anbieter gemäß § 5 DDG:
Gabriel Schlitt, handelnd unter Gastro 2 Success
Am Keesgraben 4
65428 Rüsselsheim
Deutschland
E-Mail: info@gastro2success.de
Telefon: 06152-6695842
Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Datenschutz
Arbeitsfassung – noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die folgenden Hinweise decken den allgemeinen Websitebesuch und die Kontaktaufnahme ab. Die Datenverarbeitung der verlinkten Plattformfunktionen und eingebundenen Skripte muss vor Veröffentlichung ergänzt und technisch geprüft werden.
Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlicher ist Gabriel Schlitt, handelnd unter Gastro 2 Success, Am Keesgraben 4, 65428 Rüsselsheim, Deutschland. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an info@gastro2success.de.
Bereitstellung der Website
Die Website wird bei ALL-INKL.COM gehostet. Beim Abruf werden technisch notwendige Verbindungsdaten, insbesondere die IP-Adresse und die angeforderten Ressourcen, an den Server übermittelt. Dies dient der Auslieferung und dem sicheren Betrieb der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in einer funktionsfähigen und sicheren Bereitstellung. Umfang und Aufbewahrungsdauer zusätzlicher Serverprotokolle sind vor Freigabe dieser Erklärung anhand der Hosting-Einstellungen zu ergänzen.
Kontaktaufnahme
Bei Anfragen per E-Mail oder Telefon werden die mitgeteilten Kontakt- und Inhaltsdaten zur Bearbeitung verwendet. Bei Anfragen natürlicher Personen zu einem eigenen Vertrag ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO maßgeblich; bei Ansprechpartnern von Unternehmen und allgemeinen Anfragen Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Berechtigtes Interesse ist die Bearbeitung geschäftlicher Anliegen. Die erforderlichen Angaben hängen vom Anliegen ab; ohne ausreichende Kontaktdaten ist eine Antwort gegebenenfalls nicht möglich.
Aufbewahrung
Anfragedaten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe zur Sicherung von Rechtsansprüchen entgegenstehen. Daten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nur für deren Zweck weiter aufbewahrt. Konkrete Fristen für Konten, Protokolle und Plattformdaten müssen im betrieblichen Löschkonzept festgelegt und hier ergänzt werden.
Ihre Rechte
Nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Gegen eine Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen kann aus Gründen der besonderen Situation Widerspruch eingelegt werden; gegen Direktwerbung jederzeit.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder Ort des vermuteten Verstoßes. Für Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Noch zu ergänzende Verarbeitungen
Registrierung, Login, Betriebsanalyse und KI-Verarbeitung, Bestellungen und Reservierungen sowie Cookies, Browser-Speicher, externe Verbindungen, Empfänger und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen sind anhand des tatsächlichen Systems zu erfassen. Diese Arbeitsfassung trifft hierzu keine Aussage über eingesetzte Anbieter oder das Nichtvorhandensein solcher Verarbeitungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Gabriel Schlitt, handelnd unter Gastro 2 Success, ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Individualvereinbarungen haben Vorrang. Diese Bedingungen ändern bestehende Aufträge nicht rückwirkend.
2. Angebote und Vertragsschluss
Leistungsumfang, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit ein Angebot eine Annahmefrist enthält, ist diese maßgeblich. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen beider Parteien. Eine Anfrage oder kostenlose Analyse allein verpflichtet nicht zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Leistungsumfang und Vergütung
Gastro 2 Success erbringt die vereinbarten Gestaltungs-, Website-, Software-, Einrichtungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Ob ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder eine Tätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Stundenleistungen werden nach dokumentiertem tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ein Pauschalpreis umfasst den vereinbarten Umfang. Kostenschätzungen sind als solche zu kennzeichnen; erkennbarer Mehrbedarf wird vor weiteren kostenpflichtigen Arbeiten abgestimmt.
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preisdefinitionen. Spätere Änderungen dieser Seite ändern bereits vereinbarte Preise nicht. Ein bestimmter Umsatz, eine Suchmaschinenposition oder ein wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
4. Anfahrt, Vor-Ort-Einsatz und Dringlichkeit
Eine Anfahrtspauschale fällt nur an, wenn sie vor dem Einsatz vereinbart wurde. Weitere Anfahrten sind gesondert abzustimmen. Anfahrten zur Behebung eines von Gastro 2 Success zu vertretenden Mangels werden nicht zusätzlich berechnet. Eine Dringlichkeits- oder Same-Day-Pauschale setzt voraus, dass der Auftraggeber vor Leistungsbeginn der dringlichen Ausführung und der Pauschale zugestimmt hat. Die bloße kurzfristige Erledigung begründet keinen Zuschlag.
5. Änderungen, Fremdkosten und Drittanbieter
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden mit ihren Auswirkungen auf Kosten und Termine vor Umsetzung abgestimmt. Hardware, Software, Lizenzen, Hosting, Druck und sonstige Fremdkosten werden nur nach Vereinbarung beziehungsweise vorheriger Freigabe beschafft. Direktverträge des Auftraggebers mit Drittanbietern richten sich nach deren Bedingungen. Soweit Gastro 2 Success eine eigene Leistung schuldet, bleiben die dafür bestehenden gesetzlichen Pflichten auch beim Einsatz Dritter bestehen.
6. Mitwirkung, Inhalte und Zugangsdaten
Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Informationen, Inhalte, Freigaben und erforderlichen Zugänge rechtzeitig bereit. Er darf nur Material überlassen, zu dessen Nutzung er berechtigt ist. Rechte an Bildern, Marken und Texten sowie die sachliche Richtigkeit kundenseitiger Angaben sind von ihm zu klären. Zugangsdaten sind über einen abgestimmten sicheren Weg bereitzustellen; Zugriff wird auf den erforderlichen Umfang begrenzt. Eine rechtliche Prüfung von Kundentexten ist nur bei ausdrücklicher, rechtlich zulässiger Vereinbarung Leistungsbestandteil.
7. Termine und Verzögerungen
Verbindliche Termine müssen als solche vereinbart werden. Bei fehlender Mitwirkung informiert Gastro 2 Success über die Auswirkungen; Termine verschieben sich nur im Umfang der dadurch tatsächlich verursachten Verzögerung einschließlich angemessener Wiederanlaufzeit. Zusätzlicher Aufwand ist nachvollziehbar darzulegen und vor seiner Beauftragung abzustimmen. Die gesetzlichen Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
8. Abnahme und Mängel
Bei Werkleistungen wird das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber teilt festgestellte Mängel nachvollziehbar mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion gilt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Für Mängel gelten die gesetzlichen Ansprüche; insbesondere erhält Gastro 2 Success Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung. Für reine Dienstleistungen ist keine Abnahme vorgesehen.
9. Zahlung, Anzahlungen und Verzug
Rechnungen sind binnen 14 Werktagen nach Rechnungserhalt zahlbar, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für ausdrücklich vereinbarte Dringlichkeits- oder Same-Day-Leistungen gilt eine Frist von fünf Werktagen, wenn die dringliche Ausführung und die verkürzte Zahlungsfrist vor Beginn vereinbart wurden. Werktage im Sinne dieser Zahlungsfristen sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Die Frist beginnt am Tag nach Rechnungserhalt. Gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere eine erforderliche Abnahme, bleiben unberührt.
Anzahlungen und Teilzahlungen können im Angebot vereinbart werden und werden auf die Gesamtvergütung angerechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte sowie die Aufrechnung mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen bleiben unberührt.
Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
10. Abonnements und laufende Leistungen
Gebuchte Module, Leistungsbeginn, Laufzeit, Abrechnungsweise und Kündigungsbedingungen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Eine Jahreszahlung ist eine Zahlungsweise und bestimmt für sich allein nicht die Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung setzt eine wirksame Vereinbarung voraus. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Supportumfang und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot; eine ständige Erreichbarkeit ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet.
11. Nutzungsrechte und Herausgabe
Nach vollständiger Zahlung der betreffenden Leistung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den dafür erstellten Designs, Grafiken, Websites und Inhalten, soweit keine weitergehenden Rechte vereinbart sind. Umfang, Herausgabe bearbeitbarer Quelldateien und Übertragbarkeit können im Angebot festgelegt werden. Für Drittmaterial gelten die vereinbarten Lizenzbedingungen. Bereits bestehende Rechte des Auftraggebers und seine Daten bleiben davon unberührt.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit Gastro 2 Success personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit konkretisierten Anlagen abzuschließen. Diese AGB ersetzen keinen AV-Vertrag. Die Rollenverteilung und zulässige Verarbeitung werden für den jeweiligen Leistungsumfang bestimmt.
13. Haftung
Gastro 2 Success haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gastro 2 Success bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.
Preisdefinitionen / Dienstleistungen
Stundensätze, Anfahrten, Dringlichkeitszuschläge und Zahlungsbedingungen finden Sie auf der separaten Preisübersicht.
Auftragsverarbeitung
Werden personenbezogene Daten von Gästen, Beschäftigten oder anderen Personen im Auftrag eines Gastronomiebetriebs verarbeitet, ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung anhand der vereinbarten Leistung festzulegen. Bei Auftragsverarbeitung ist vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
Die Vereinbarung muss insbesondere den Auftrag, Daten und betroffene Personen, Weisungen, Vertraulichkeit, Schutzmaßnahmen, Unterstützung, Umgang mit Datenschutzverletzungen, Rückgabe oder Löschung, Kontrollen und weitere Auftragsverarbeiter konkret regeln.
Zur Abstimmung eines AV-Vertrags für Ihren Leistungsumfang erreichen Sie uns unter info@gastro2success.de. Diese Informationsseite ersetzt keinen abgeschlossenen AV-Vertrag. Technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Liste der tatsächlich eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden in den Vertragsanlagen dokumentiert und nicht pauschal durch diese Seite zugesichert.
